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LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - L 19 B 302/09 AS ER |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.10.2009 - L 19 B 302/09 AS ER (https://dejure.org/2009,16550)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - L 19 B 302/09 AS ER (https://dejure.org/2009,16550)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahrung des Schriftformerfordernisses i.R.e. Beschwerde per E-Mail
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 18.08.2009 - S 43 AS 173/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - L 19 B 302/09 AS ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2008 - L 10 SB 53/06
Klage auf Feststellung des Grades einer Behinderung; Wirksamkeit der Einlegung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - L 19 B 302/09
Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärung und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl. v. 15.02.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl. d. Senats v. 12.12.2007 - L 19 B 126/07). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 19 B 126/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - L 19 B 302/09
Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärung und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl. v. 15.02.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl. d. Senats v. 12.12.2007 - L 19 B 126/07). - AGH Niedersachsen, 15.09.2008 - AGH 22/08
Schriftformerfordernis eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen eine …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - L 19 B 302/09
Bei einer E-Mail handelt es sich um eine elektronische Datei, die das Schriftformerfordernis allenfalls dann erfüllen könnte, wenn aus ihr der Inhalt der Erklärung und die Person, die sie abgegeben hat, zuverlässig entnommen werden können und außerdem sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt, sondern um eine Erklärung, die mit Wissen und Willen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschl. v. 15.02.2008 - L 10 SB 53/06; Beschl. d. Senats v. 12.12.2007 - L 19 B 126/07).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2014 - L 18 KN 116/13
Geltendmachung eines Anspruchs auf Regelaltersrente nach § 35 SGB VI ; Auszahlung …
Der E-Mail kann die Person, die sie abgesandt hat, nicht zuverlässig entnommen werden, auch wenn eine Kopie der Ladung als Bild der E-Mail beigefügt war; es ist nicht sichergestellt, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen mit Wissen und Wollen des Klägers dem Gericht zugeleitet worden sind (Anwaltsgerichtshof Celle Beschl. v. 15.09.2008 - AGH 22/08; LSG NW Beschluss vom 15.02.2008 - L 10 SB 53/06; Beschluss des Senats v. 12.12.2007 - L 19 B 126/07; LSG NRW, Beschluss vom 26.10.2009 - L 19 B 302/09 AS ER -).